DIE KABEL VON TE.CO. ENTSPRECHEN DER ROHS-RICHTLINIE UND DER REACH-VERORDNUNG

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Seit vielen Jahren achtet das Unternehmen Te.Co. auf den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit und überwacht alle Tätigkeiten, die negative Auswirkungen auf die Umwelt haben können – für eine immer „grünere“ Welt. Das Unternehmen Te.Co. setzt alle notwendigen Kriterien um und stellt durch Kontrollen sicher, dass seine Kabel für die industrielle Automation in Übereinstimmung mit den strengen Bestimmungen der RoHS-Richtlinie und der REACH-Verordnung hergestellt werden. Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung des Umweltmanagementsystems hinsichtlich der wichtigsten Aspekte der Unternehmenstätigkeit.

RoHS ist die Abkürzung für Restriction of Hazardous Substances. Die RoHS-1-Richtlinie 2002/95/EG wurde von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Jahr 2003 umgesetzt und trat im Jahr 2006 in Kraft. Die kontinuierliche Aktualisierung der Liste der gefährlichen Stoffe führte zur im Jahr 2013 umgesetzten RoHS-2-Richtlinie 2011/65/EU und zur aktuellen RoHS-3-Richtlinie 2015/863/EU, deren vereinbartes Datum für das Inkrafttreten der 22. Juli 2019 ist. Diese Richtlinie verbietet das Inverkehrbringen elektrischer und elektronischer Produkte, die mit den aufgelisteten gefährlichen Stoffen (LINK) hergestellt werden oder Mengen davon enthalten, welche die jeweils festgelegten Schwellenwerte überschreiten:

Unser Unternehmen macht es sich seit jeher zur Aufgabe, die Umweltbelastung durch potenziell gefährlicher Stoffe so niedrig wie möglich zu halten. Wir verringern die Mengen durch Wiederverwendung und die Reduzierung ihres Gehalts in industriellen Kabeln für die Automation aus unserer Produktion.

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung, Registration Evaluation Authorization of Chemicals) ist dagegen am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Sie soll den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit den in der Liste aufgeführten chemischen Stoffe (LINK) verbessern. Am 15.01.2019 wurde die neue Kandidatenliste veröffentlicht. Gewöhnlich wird sie halbjährlich aktualisiert.

Auch in diesem Fall enthalten die Kabel von Te.Co. keine der in der Verordnung angegebenen Stoffe, unter Einhaltung der derzeit geltenden Richtlinien und Verordnungen. Te.Co. stellt seinen Kunden auf Anfrage gerne die oben erläuterten Erklärungen bereit, damit sie ihre Tätigkeit in völliger Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen ausüben können.
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